Kundeninformation
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
hiermit möchten wir Sie
auf einige wichtige organisatorische Punkte aufmerksam machen:
Rechnungen gelten für das lfd. Jahr. Eine
weitere Rechnung entsteht nur dann, wenn eine Änderung der Unterrichtsart, des
Unterrichtszeitraumes oder der Unterrichtsgebühren erfolgt.
Entsteht eine solche geänderte Rechnung, ersetzt diese die
vorhergehende Rechnung.
Sollte ein Erstattungsbetrag ausgewiesen sein, wird dieser Ihrem
Kundenkonto gutgeschrieben und mit Unterrichtsgebühren für nachfolgende Monate
verrechnet. Erst wenn keine Verrechnung möglich ist, erfolgt eine
Rücküberweisung.
Die Rechnung ist kein Kontoauszug, beinhaltet keine von Ihnen
geleisteten Zahlungen und kann Sie deshalb auch nicht über evtl.
Zahlungsrückstände informieren.
Dieser Rechnung liegen die
AGB und Schulgeldtarife, Stand
1.4.2004, zugrunde.
Demnach sind die Unterrichtsgebühren am 1. Tag
des Monats für den lfd. Monat fällig.
Bitte geben Sie auf Ihren Überweisungen unbedingt Ihre
Kunden-Nr./Kassenzeichen an.
Im Lastschriftverfahren werden die Unterrichtsgebühren zu Anfang eines
jeden Monats vom angegebenen Bankkonto eingezogen. Änderungen der
Bankverbindung bitte rechtzeitig mitteilen.
Für Unterrichtsteilnehmer die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, sind wie bisher Kindergeld,- Schul,- Studien-
oder andere Ausbildungsbescheinigungen (auch Wehr- u. Zivildienst-Bescheide)
einzureichen, da sonst der teurere Erwachsenentarif berechnet wird.
Unterrichtsausfälle
werden gemäß § 6 AGB im Monat nach Semesterende berechnet und gutgeschrieben.
Sie müssen dazu keinen Antrag stellen.
Bei Kündigungen geben Sie bitte das entsprechende Fach und die Lehrkraft
an und richten diese bitte schriftlich an die Verwaltungsleitung.
Beachten Sie dabei bitte die Kündigungsfristen gemäß AGB.
Wir danken Ihnen für Ihr
Vertrauen und wünschen Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern weiterhin viel
Freude und Erfolg im Musikunterricht.