Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB    <pdf zum ausdrucken>                           

§ 1 Anmeldung und Aufnahme
Die Musikschule Frankfurt bietet Musikunterricht in unterschiedlichen Unterrichtsformen an. Nähere Informationen in der gültigen Angebotsübersicht/Preistabelle. Anmeldungen sind schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.
Ein Unterrichtsvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Musikschule zustande. Mit Zustandekommen des Unterrichtsvertrages wird eine einmalige Aufnahmegebühr von z.Zt. € 10,-- erhoben, die mit der ersten Zahlung fällig wird.

§ 2 Unterrichtserteilung
Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule.

§ 3 Kündigung
(1) Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind zum 31.3. und 30.9. des Jahres möglich.
Sie müssen der Verwaltungsleitung der Musikschule spätestens zwei Monate vorher zugegangen sein.
(2) In der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Als Probezeit gelten die ersten drei Monate.
(3) Eine Annullierung des Vertrags bedarf der Schriftform und ist bis zwei Wochen vor dem Unterrichtsbeginn möglich;
danach fallen die üblichen Unterrichtsgebühren an. Die Aufnahmegebühr ist auf jeden Fall zu zahlen.

Besondere Vertragsbedingungen für den Unterricht im Elementarbereich
(gem. § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule Frankfurt e.V.)

Für den Unterricht im Elementarbereich gelten in Abweichung von § 3 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesonderte Kündigungsfristen.
§3 (1) Vertragsbeginn ist der 1. August. Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind jeweils zum
31. Juli möglich. Sie müssen der Verwaltungsleitung spätestens zwei Monate vorher zugegangen sein.
§3 Absätze (2) + (3) der AGB gelten entsprechend weiter.



§ 4 Schulgeld
(1) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden Schulgelder nach der jeweils gültigen Tarifordnung erhoben.
(2) Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag. Der Zahlungspflichtige verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Zahlung.
Der Beitrag ist in 12 gleichen Monatsbeiträgen fällig. Diese werden am Anfang des Monats vom angegebenen Konto abgebucht, bzw. sind am 1. Tag des Monats zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an.. Nach der dritten Mahnung wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, das zu weiteren Gebühren führt.
Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein.

§ 5 Instrumentennutzung
Für die Nutzung von der Musikschule gestellter Instrumente, die nicht nach den „AGB Musikinstrumente“ angemietet sind, wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von z.Zt € 2,50/Monat erhoben. Das Entgelt ist zum ersten des Monats fällig und im Voraus zu zahlen.

§ 6 Erstattung von Schulgeld bei Unterrichtsausfall
(1) Bei der Bemessung des Schulgeldes ist ein gewisser unvorhersehbarer Unterrichtsausfall bereits berücksichtigt. Sollte aus einem von dem Musikinstitut zu vertretenden Grund mehr als zweimal im Semester der Unterricht ausfallen, wird das Schulgeld entsprechend dem weitergehenden Ausfall gutgeschrieben.
(2) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder auf Anordnung einer Behörde ist eine Schulgelderstattung ausgeschlossen.
(3) Bei Erkrankung des Schülers und Ausfallzeiten von zusammenhängend mindestens vier Wochen besteht ein Rechtsanspruch auf Gutschrift des Schulgeldes. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das Schulgeld wird für je vier Wochen Ausfallzeiten entsprechend 1/12 des Jahresentgeltes gutgeschrieben. Ferienzeiten sind keine Ausfallzeiten.

§ 7 Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die SchülerInnen.

§ 8 Besondere Vertragsbedingungen
Besondere Unterrichtsangebote können besondere vertragliche Regelungen erfordern. Diese ersetzen dann die entsprechenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.

§ 9 Wirksamkeit von Abreden
Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens der Musikschule schriftlich bestätigt wurden.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.4.2004 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 1.3.2003 außer Kraft.
 

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Stand: 20. Februar 2007